Jährliche Sachkunde für Berufswaffenträger
- gem. DGUV Vorschrift 23 §18
Trainingsinhalt
Für wen?
- Berufswaffenträger
- Unternehmen und deren Mitarbeiter der Sicherheitswirtschaft die eine Bewachungstätigkeit mit Schusswaffe durchführen
Die DGUV Vorschrift 23 schreibt Arbeitgebern vor, dass bewaffnetes Sicherheitspersonal jährlich die Sachkunde nach dem Waffenrecht ihm oder einem Sachkundigen nachweisen muss. Unser Lehrgang ist darauf ausgerichtet diese Anforderung zu erfüllen.
Es beinhaltet eine gründliche Auffrischungsunterweisung zur Waffensachkunde, zum Waffenrecht und anderen einschlägigen Vorschriften. In diesem Lehrgang werden die Teilnehmer in die rechtlichen Grundlagen eingeführt und lernen, wie sie sicher und verantwortungsbewusst mit ihren Schusswaffen und Munition umgehen können.
Nach vier Unterrichtseinheiten erbringen die Teilnehmer den Nachweis der Sachkunde nach dem Waffenrecht in einer schriftlichen Prüfung.
Nutze diese Gelegenheit um sicherzustellen, dass du optimal vorbereitet bist, um einen sicheren und effektiven Schutz zu gewährleisten.
Agendapunkte
Rechtsvorschriften des Waffenrechts:
- Waffengesetz (WaffG)
- Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
- Beschussgesetz (BeschussG)
- Notwehr – Notstand (BGB)
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Besonderheiten für das Bewachungsgewerbe
- DGUV Vorschrift 23 Wach- und Sicherheitsdienst
Waffentechnik:
- Funktionsweise von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition
- Innen- und Aussenballistik
- Wirkungsweise und Reichweite von Patronen
- Verbotene Gegenstände, Munition
- Sicherer Umgang mit Waffen und Munition
- Schießen mit der Kurzwaffe
Dauer: 4 Stunden inkl. Pause
Verpflegung und Übernachtung sind nicht im Preis enthalten.
Dein Lernerfolg nach 4h und deiner Prüfung
Nach der Prüfung erhältst du Jahresnachweis der Waffensachkunde
Gemäß der DGUV V 23 für Wach- und Sicherheitspersonal als Zertifikat.
Im Preis enthalten sind
- Das Training
- Zertifikat (Gültigkeit in Deutschland)
Kosten
Bitte melde dich hierzu über unser Kontaktformular, WhatsApp oder direkt per Telefon.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Teilnehmer:innen beschränkt. Somit kann ein vernünftiges und persönliches Training für alle erfolgen.
Du bringst mit
- Gehörschutz
- Schießbrille
- Dienstkleidung
- Holster
- Gürtel
- Dienstwaffe
Mögliche Termine
Für diesen Kurs vergeben wir keine festen Termine im Voraus. Bitte kommt diesbezüglich auf uns zu. Wir stimmen dann alles Weitere gemeinsam ab.
zum Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes